Kleinunternehmer · Stand 28. August 2026
Software für Kleinunternehmer nach § 19 UStG
§ 19 nimmt die Umsatzsteuer, nicht die Ordnung. Die Softwarewahl ist deshalb kleiner als die Werbebilder: du brauchst saubere Rechnungen ohne Steuerausweis, Empfang von E-Rechnungen und Belege für die Steuererklärung. Den teuren UStVA-Tarif brauchst du nicht „weil vollständig“.
Die Grenze – mit Quelle, nicht aus dem Gedächtnis
Im geltenden § 19 Abs. 1 UStG (Wortlaut gelesen am 28. 28. August 2026 auf gesetze-im-internet.de) steht:
- Vorangegangenes Kalenderjahr: Gesamtumsatz höchstens 25.000 Euro,
- laufendes Kalenderjahr: 100.000 Euro nicht überschreiten.
Dieselbe Größenordnung beschreibt das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Neufassung durch das Jahressteuergesetz 2024. Eine IHK-Seite (Region Stuttgart, Stand 1. Juni 2026) wiederholt 25.000 / 100.000 und verweist auf dasselbe Schreiben.
Eine eigene, abweichende 2026-Grenze haben wir am 28. 28. August 2026 auf diesen offiziellen Seiten nicht gefunden. Trotzdem: Gesetze ändern sich. Bevor du planst, Wachstum bremst oder ein Opt-out erklärst: Grenze auf der offiziellen Seite prüfen – Gesetzestext, BMF oder dein Finanzamt. Wir rechnen hier keine Prognose und keinen Einzelfall.
Was die 100.000 praktisch bedeuten (unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung, schon der Umsatz, der über die Grenze geht), ist Auslegung und Beratung, kein Toggle. Gesamtumsatz ist gesetzlich definiert (vereinnahmte Entgelte, Abzüge, Anlagevermögen). Nicht „alles, was auf dem Girokonto landete“.
Was die Software können muss – und was nicht
Muss
Rechnung ohne USt, Hinweis, Empfang, BelegeSteuersatz 0 bzw. „keine Steuer“, erkennbarer §-19-Hinweis, fortlaufende Nummer, Empfang und Archiv von E-Rechnungen, Eingangsbelege so, dass du oder die Kanzlei im Februar nicht neu sortiert.
Oft nicht
UStVA, Vorsteuer, ELSTER-UmsatzsteuerSolange du Kleinunternehmer bleibst, entfällt die Voranmeldung in der Regel. Ein Tarif, dessen Verkaufsargument die UStVA ist, ist dann Komfort für EÜR und Bank – oder zu viel Geld.
Vorsteuer zieht du als Kleinunternehmer nicht. Teure Hardware „weil 19 Prozent zurückkommen“ ist die falsche Rechnung. Das Opt-out (freiwillige Regelbesteuerung) bindet typischerweise mehrere Jahre (§ 19 Abs. 3: mindestens fünf Kalenderjahre). Das ist ein Beratungsgespräch, kein Häkchen im Onboarding.
Welcher Tarif – ehrlich klein
Beide Cloud-Programme können den Status abbilden. Die Einstellung „keine Umsatzsteuer“ setzt du selbst und prüfst du an der ersten Testrechnung. Wir haben das nicht mit Stoppuhr getestet; so beschreiben die Hersteller ihre Stufen.
| Dein Job | Eher dieser Tarif | Warum |
|---|---|---|
| Wenige Rechnungen, EÜR macht die Kanzlei oder ELSTER | sevdesk Free oder Rechnung · Lexware Office M | Nummernkreis, Hinweis, oft E-Rechnung raus. Keine UStVA nötig |
| Nur Empfang und Archiv, kaum Ausgang | Lexware Office S · oder sevdesk, sobald Empfang im bezahlten Buchhaltungstarif sitzt | S empfängt laut Hersteller, schreibt aber keine Ausgangsrechnung. Free ist zum Schreiben weniger Rechnungen da, nicht als volles Eingangsarchiv |
| Selbst EÜR vorbereiten, Bank zuordnen | Lexware Office L · sevdesk Buchhaltung | Die EÜR sitzt hier, nicht im Rechnungstarif. Du zahlst für Ordnung, nicht für USt |
| Grenze in Sicht, Wechsel zur Regelbesteuerung möglich | Denselben Hersteller behalten, Tarif später heben | Nummernkreis und Archiv nicht umziehen, während du Steuersätze umstellst |
Preise ca., netto, Stand 28. 28. August 2026. Lexware Office: S 7,90 / M 12,90 / L 21,90 / XL 32,90, Aktion 50 % für 3 Monate auf lexware.de/preise. sevdesk: Free 0 € (3 Rechnungen/Monat); Rechnung / Buchhaltung / Pro je nach Laufzeit (Karten monatlich 11,90 / 25,90 / 34,90; 12 und 24 Monate günstiger). Tabelle auf derselben Seite weicht bei Rechnung ab (12,90). Quelle: sevdesk.de/preise.
Lexware Office
Wenn die Kanzlei schon Lexware kenntM für Rechnungen inkl. Ausgangs-E-Rechnung. L erst, wenn du EÜR oder später UStVA selbst willst. S ist Archiv und Empfang, kein Rechnungsprogramm. 30 Tage Test, monatlich kündbar laut Anbieter. Preise ehrlich.
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Einstellung in der Software – du, nicht der Assistent
Im Onboarding gibt es oft „Kleinunternehmer ja/nein“. Das Häkchen ersetzt nicht die Anmeldung beim Finanzamt und nicht die Prüfung, ob du die Grenze einhältst. Nach dem Anlegen:
- Erste Testrechnung: kein Steuerbetrag, Hinweis auf § 19 sichtbar.
- Leistungsbeschreibung und Nummer wie bei jedem anderen Unternehmer. § 19 macht die Rechnung nicht formlos.
- Eingangs-E-Rechnung: eine echte oder eine Testdatei öffnen und ablegen. Postfach allein reicht schlecht, wenn nur XML ankommt.
- Steuersatz-Vorlagen für später nicht „19 Prozent Standard“ liegen lassen, wenn du den Status hast – sonst verrechnest du im Stress falsch.
- Wachstum: eine Warnung bei 80 Prozent der Grenze ist Organisation, kein gesetzliches Feature. Ob das Programm sie bietet, ist Komfort. Die Verantwortung bleibt bei dir.
E-Rechnung als Kleinunternehmer
Zwei Sätze, die in Foren durcheinandergehen:
- Empfangen: seit 1. Januar 2025 ja. Auch ohne USt. Archivieren, nicht nur weiterleiten.
- Ausstellen: in der Regel nicht Pflicht, solange du Kleinunternehmer bleibst. Papier oder sonstige Rechnung (PDF) können für deine Ausgangsseite zulässig bleiben. Kunden dürfen trotzdem eine E-Rechnung wollen.
Deshalb kann ein Free- oder Rechnungstarif mit E-Rechnung-Schreiben sinnvoll sein, obwohl niemand dich zwingt. Behörden und manche Plattformen sind ungeduldig. Mehr: E-Rechnung 2026.
Wenn die Grenze näherkommt
Software rettet den Status nicht. Sie kann Umsätze sichtbar machen, bevor du sie reißt. Plan B, den du mit der Beratung sprichst, nicht mit uns:
- unterjähriges Reißen der oberen Grenze: ab dem überschießenden Umsatz oft Regelbesteuerung – Rechnungen ab dann mit Steuer, Voranmeldung, anderer Tarif,
- Vorjahr über der unteren Grenze: oft Wechsel zum 1. Januar, nicht überraschend im Juni,
- Tarif im selben Programm anheben (L bzw. Buchhaltung), statt Hersteller zu wechseln, während die Steuersätze kippen,
- DATEV-Frage an die Kanzlei, bevor der erste umsatzsteuerpflichtige Monat beginnt. DATEV-Export.
Wir rechnen das nicht durch. Die 25.000 / 100.000 sind der Gesetzestext vom 28. 28. August 2026, keine Prognose für dein Jahr.
Was wir nicht empfehlen
Keine Note, kein Siegel, kein „wir haben 12 Tools 30 Tage getestet“. Die Zuordnung kommt aus öffentlichen Produktseiten und dem Job.
Wenn du keine Voranmeldung machst, kauf sie nicht. Wenn du sie ab einem Stichtag brauchst, upgrade im selben Konto.
Orangene Lexware-Buttons sind Awin-Anzeige. sevdesk-Buttons führen noch nirgendwohin. Daneben die Herstellerseite ohne Tracking.
Häufige Fragen
Welche Umsatzgrenze gilt 2026?
Im Gesetzestext, den wir am 28. 28. August 2026 gelesen haben, stehen 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr). Eine abweichende offizielle 2026-Zahl haben wir nicht gefunden. Trotzdem die Grenze auf der offiziellen Seite prüfen, bevor du entscheidest.
Reicht sevdesk Free als Kleinunternehmer?
Für bis zu drei Rechnungen oder E-Rechnungen im Monat laut Hersteller: als Schreibwerkzeug ja. Als Empfangsarchiv und Beleghaltung fürs ganze Jahr: eher nicht. Dann Rechnungstarif oder Lexware M – oder gleich Buchhaltung, wenn du die EÜR selbst vorbereitest.
Brauche ich Lexware Office L ohne UStVA?
Nur wenn du die EÜR, Bank und Belege aus dieser Software willst. Sonst ist L der Preis für Funktionen, die die Kanzlei schon hat. Version M kann die Rechnung; die Erklärung macht dann ELSTER oder die Beratung. EÜR und Software.
Stellt die Software den §-19-Hinweis automatisch?
Oft, wenn du den Status im Konto gesetzt hast. Prüfen musst du die erste Rechnung selbst. Automatik ist kein Rechtsrat.
Verdient ihr an der Empfehlung?
Lexware Office ja über Awin, sevdesk noch nicht. Affiliate-Hinweis.
Stand 28. August 2026. Quellen: § 19 UStG auf gesetze-im-internet.de (28.08.2026), BMF 18.03.2025, lexware.de/preise, sevdesk.de/preise. Grenze vor Entscheidung erneut prüfen. Keine Steuerberatung. Methodik: So vergleichen wir.
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